Totalrevision Abfallreglement

Der Gemeinderat Sirnach unterbreitet Ihnen die Totalrevision des Abfallreglements der Gemeinde Sirnach mit Gebührenordnung.

Ausgangslage

Das heute gültige Reglement über die Abfallbewirtschaftung wurde durch die Ortsgemeindeversammlung am 18. September 1995 in Kraft gesetzt und am 17. Oktober 1995 durch den Regierungsrat genehmigt. Als Anhang des Reglements wurde gleichzeitig auch der Gebührentarif für die Kehrichtbeseitigung rechtsgültig eingeführt. Der Gebührentarif verfügt über die sogenannte Kehrichtsackgebühr für die Beseitigung von Hauskehricht und Sperrgut. Dieser wird durch den Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid festgelegt. Weiter sind die jährlich wiederkehrenden Gebühren festgehalten. Letztmals wurde die jährlich wiederkehrende Pauschalgebühr pro Haushalt, inkl. Läden, Büros, Verwaltungen, Schulen, Werkstätten, Restaurants, Gewerbe- und Industriebetriebe und dergleichen im Rahmen der Änderung des Beitrags- und Gebührenreglements an der Gemeindeversammlung vom 24. November 2008 angepasst.

Per 1. Januar 2013 wurden die Änderungen des kantonalen Gesetzes über die Abfallbewirtschaftung vom 1. Januar 2008 (Abfallgesetz, RB 814.04) in Kraft gesetzt. Das kantonale Abfallgesetz delegiert die Abfallbewirtschaftung an die Gemeinden. So sind die Gemeinden zuständig für:

  1. Die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen sowie den Bau und den Betrieb der dazu erforderlichen Abfallanlagen.
  2. Die Bewirtschaftung von Abfällen aus dem Unterhalt der von ihnen unterhaltenen Strassen und Wege sowie aus ihren Abwasserreinigungsanlagen.
  3. Die Sammlung und Zwischenlagerung von Sonderabfällen in kleinen Mengen aus Haushalt und Gewerbe.
  4. Die Bewirtschaftung von Abfällen, deren Inhaber oder Inhaberin nicht ermittelt werden kann oder die Pflichten und Aufgaben betr. Abfall nicht erfüllt. Für die Kosten der Bewirtschaftung bleibt der Rückgriff auf die Pflichtigen vorbehalten.

Darüber hinaus treffen und fördern Kanton und Gemeinden zusätzliche Massnahmen zur Vermeidung von Abfällen, zur Verminderung der Abfallmenge sowie zur sinnvollen Verwertung von Abfällen. Gleichzeitig haben sie die Pflicht, für eine sachgerechte Information.

Der Gemeinderat hat nach sorgfältiger Abwägung entschieden, das bisherige Abfallreglement einer Totalrevision zu unterziehen und gleichzeitig den bestehenden Gebührentarif im Anhang zum Reglement zu überarbeiten. Das Resultat dieser Arbeiten ist das Ihnen mit dieser Botschaft zur Genehmigung vorgelegte neue Abfallreglement mit dem dazugehörigen Gebührentarif im Anhang des Reglements.

Als Basis für die Revision diente das Musterreglement des Kanton Thurgau. Da sich dieses anders gliedert als das bisherige Reglement, ergibt sich eine Totalrevision des Abfallreglements aus dem Jahr 1995. Aus diesem Grund wurde auf das Erstellen einer Synopse verzichtet.

Während der Vernehmlassung vom 1. Dezember 2022 bis 17. Februar 2023 sind zwei Eingaben eingegangen. Die Rückmeldungen wurden an der Gemeinderatssitzung vom 8. März 2023 behandelt. Aus der Vernehmlassung wurde die Ergänzung in Art. 6 «diese Abfälle sind in der eidg. Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen aufgeführt» ergänzt. Weiter wurde festgehalten, dass Grüngutcontainer schon am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden können und nicht wie ursprünglich festgehalten erst am Morgen des Abfuhrtages.

Auf Anregung einer Vernehmlassungsrückmeldung wird das Reglement nicht wie vorgesehen auf 1. Juli 2023 sondern erst auf 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Das Abfallreglement ist im Anschluss an die Genehmigung durch die Gemeindeversammlung dem Departement für Bau und Umwelt zur Genehmigung vorzulegen.

Erläuterungen zum Reglement über die Abfallbewirtschaftung

Mit der Revision wird das Abfallreglement der Gemeinde Sirnach den Gesetzesänderungen angepasst und auf den aktuellen Stand gebracht. Weiter wurden unklare Definitionen präzisiert und zeitgemäss angepasst. Wiederholungen wurden zusammengeführt und sinngemäss zugeordnet.

Auf den Abschnitt «Bauabfälle» wurde vollständig verzichtet. Die Entsorgung von Bauabfällen wird mit jeder Baubewilligung individuell geregelt.

Nach wie vor ist es mangels Verwertbarkeit in Sirnach nicht möglich, Speisereste zu entsorgen. Art. 24, Grünabfälle, wurde leicht abgeändert aufgenommen. Es wurde festgehalten, welche Abfälle die Grünabfuhr enthalten darf. Ebenfalls aufgeführt sind die unzulässigen Stoffe und Behältnisse.
Neu sind im Abfallreglement die Unterflurbehälter als Bereitstellung des Hauskehrichts aufgenommen. Art. 22 hält fest, dass sie für grössere Überbauungen und Mehrfamilienhäuser vorgeschrieben sind. Ebenfalls in diesem Artikel ist enthalten, dass bei Neubauten ohne Erstellungspflicht eines Unterflurbehälters, die Gemeinde den Entsorgungsplatz zuweist. In Art. 23 ist festgehalten, dass Sperrgut nicht in Unterflurcontainer entsorgt werden darf.

Der Gemeinderat Sirnach verfolgt das Ziel, den Einwohnerinnen und Einwohnern von Sirnach umfassende und kostengünstige Entsorgungsmöglichkeiten anzubieten und diese bedarfsgerecht auszubauen. Sowohl in der Grüngutverwertung als auch den lokalen Sammelplatzgestaltungen konnten aufgrund nicht beeinflussbarer Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten die anvisierten Fortschritte trotz intensiver Bemühungen noch nicht erzielt werden. Bis zu deren finalen Klärung und vorliegenden Transparenz über die finanziellen Auswirkungen wird die durch die Gemeinde festgelegte jährlich wiederkehrende Pauschalgebühr auf dem aktuell gültigen, sehr tiefen Niveau beibehalten. Trotz des angestrebten Angebotsausbaus wird der Gemeinderat alles daran setzen, die Entsorgungskosten auf dem gewohnt tiefen Niveau zu halten.

Überarbeitetes Abfallreglement

Antrag

Wollen Sie dem überarbeiteten Abfallreglement der Gemeinde Sirnach zustimmen?